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Bayern Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Neumarkt i.d.OPf.

Hebesätze Neumarkt i.d.OPf.

Landkreis Neumarkt i.d.OPf. · AGS 09373147 · 40.596 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neumarkt i.d.OPf., GKSt

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
275 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
235 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neumarkt i.d.OPf. gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 275 %. Der Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Neumarkt i.d.OPf. im Vergleich steht

Der Wert von 315 % ordnet Neumarkt i.d.OPf. im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 41 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 287 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 30-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Neumarkt i.d.OPf. nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neumarkt i.d.OPf., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neumarkt i.d.OPf. 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 320 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neumarkt i.d.OPf. auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Neumarkt i.d.OPf. liegt

Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neumarkt i.d.OPf. Grundsteuer B
Berching 310 % −5 Prozentpunkte 310 %
Lauterhofen 320 % +5 Prozentpunkte 320 %
Parsberg 320 % +5 Prozentpunkte 310 %
Pyrbaum 320 % +5 Prozentpunkte 320 %
Seubersdorf i.d.OPf. 310 % −5 Prozentpunkte 310 %

Ein Rechenbeispiel für Neumarkt i.d.OPf.

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 315 % macht daraus 10.528,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Neumarkt i.d.OPf. legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Neumarkt i.d.OPf. fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neumarkt i.d.OPf.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neumarkt i.d.OPf.?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 315 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.528,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neumarkt i.d.OPf.?

Neumarkt i.d.OPf. setzt die Grundsteuer B auf 275 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neumarkt i.d.OPf. hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Neumarkt i.d.OPf. liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neumarkt i.d.OPf. per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neumarkt i.d.OPf.
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.