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Bayern Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Berching

Hebesätze Berching

Landkreis Neumarkt i.d.OPf. · AGS 09373112 · 8.966 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Berching, St

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Berching aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Berching im Vergleich steht

Der Wert von 310 % ordnet Berching im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 270-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Berching nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Berching, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Berching 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 320 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Berching auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Berching mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Berching Grundsteuer B
Seubersdorf i.d.OPf. 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Neumarkt i.d.OPf. 315 % +5 Prozentpunkte 275 %
Berg b.Neumarkt i.d.OPf. 300 % −10 Prozentpunkte 300 %
Breitenbrunn 300 % −10 Prozentpunkte 300 %
Deining 300 % −10 Prozentpunkte 300 %

Ein Rechenbeispiel für Berching

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Berching beschliesst

Berching legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Berching fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Berching

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Berching?

Berching setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Berching?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Berching hoch?

Gemessen am Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. von 320 % liegt der Satz von Berching 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Berching per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Berching
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.