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Brandenburg Landkreis Spree-Neiße Neuhausen/Spree

Hebesätze Neuhausen/Spree

Landkreis Spree-Neiße · AGS 12071301 · 4.963 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neuhausen/Spree gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Spree-Neiße liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Neuhausen/Spree zum Landesdurchschnitt liegt

Neuhausen/Spree liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 125-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neuhausen/Spree vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuhausen/Spree, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuhausen/Spree 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Spree-Neiße 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhausen/Spree auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Neuhausen/Spree

Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuhausen/Spree Grundsteuer B
Döbern 350 % 0 Prozentpunkte 430 %
Drebkau 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Felixsee 350 % 0 Prozentpunkte 420 %
Forst (Lausitz) 350 % 0 Prozentpunkte 405 %
Groß Schacksdorf-Simmersdorf 350 % 0 Prozentpunkte 375 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neuhausen/Spree anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neuhausen/Spree und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neuhausen/Spree ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhausen/Spree

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhausen/Spree?

In Neuhausen/Spree gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhausen/Spree?

430 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neuhausen/Spree hoch?

Der Median Landkreis Spree-Neiße liegt bei 350 %. Neuhausen/Spree liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neuhausen/Spree. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neuhausen/Spree
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.