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Baden-Württemberg Alb-Donau-Kreis Nerenstetten

Hebesätze Nerenstetten

Alb-Donau-Kreis · AGS 08425085 · 358 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Nerenstetten ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Alb-Donau-Kreis liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wie Nerenstetten zum Landesdurchschnitt liegt

Nerenstetten liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.083-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Nerenstetten im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nerenstetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nerenstetten 340 % Berichtsjahr 2024
Median Alb-Donau-Kreis 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 55 Gemeinden im Alb-Donau-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nerenstetten auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Alb-Donau-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nerenstetten Grundsteuer B
Altheim 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Amstetten 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Asselfingen 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Ballendorf 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Beimerstetten 340 % 0 Prozentpunkte 300 %

Gewerbesteuer in Nerenstetten an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Nerenstetten selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Nerenstetten noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nerenstetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nerenstetten?

Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nerenstetten?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Nerenstetten hoch?

Im Vergleich zum Median Alb-Donau-Kreis von 340 % liegt Nerenstetten genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Nerenstetten legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Nerenstetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.