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Hebesätze Ballendorf
Ballendorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Alb-Donau-Kreis liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.
Wie Ballendorf zum Landesdurchschnitt liegt
Ballendorf liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.056-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Ballendorf nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ballendorf | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Alb-Donau-Kreis | 340 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 55 Gemeinden im Alb-Donau-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ballendorf auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ballendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Amstetten | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Asselfingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Beimerstetten | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Bernstadt | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Ein Rechenbeispiel für Ballendorf
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Ballendorf nachzulesen ist
Ballendorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Ballendorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Ballendorf tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.457.753 Euro | 3.531 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 133.895 Euro | 192 Euro |
| Grundsteuer B | 73.570 Euro | 106 Euro |
| Grundsteuer A | 28.001 Euro | 40 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 696 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Ballendorf im Berichtsjahr 2024 3.531 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Ballendorf liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Bei 696 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ballendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ballendorf?
340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ballendorf?
Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Ballendorf hoch?
Gemessen am Median Alb-Donau-Kreis von 340 % liegt der Satz von Ballendorf genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Ballendorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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