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Hebesätze Amstetten
340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Amstetten aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Alb-Donau-Kreis liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Amstetten hoch?
545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Amstetten im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 630-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Amstetten im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Amstetten | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Alb-Donau-Kreis | 340 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 55 Gemeinden im Alb-Donau-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Amstetten auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Amstetten mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Amstetten | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Asselfingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Ballendorf | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Beimerstetten | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Bernstadt | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Amstetten an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Amstetten beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Amstetten selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Amstetten noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Amstetten tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.897.249 Euro | 451 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 240.618 Euro | 57 Euro |
| Grundsteuer B | 581.090 Euro | 138 Euro |
| Grundsteuer A | 47.886 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.208 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Amstetten im Berichtsjahr 2024 451 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Amstetten liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Amstetten
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Amstetten?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Amstetten?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Amstetten hoch?
Der Median Alb-Donau-Kreis liegt bei 340 %. Amstetten liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Amstetten legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.