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Bayern Landkreis Freising Moosburg a.d.Isar

Hebesätze Moosburg a.d.Isar

Landkreis Freising · AGS 09178143 · 19.669 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Moosburg a.d.Isar, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Moosburg a.d.Isar aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Moosburg a.d.Isar zum Landesdurchschnitt liegt

Moosburg a.d.Isar liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 79-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Moosburg a.d.Isar im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Moosburg a.d.Isar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Moosburg a.d.Isar 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freising 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Freising mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Moosburg a.d.Isar auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Moosburg a.d.Isar

Gemeinden im Landkreis Freising mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Moosburg a.d.Isar Grundsteuer B
Au i.d.Hallertau 370 % −10 Prozentpunkte 380 %
Freising 395 % +15 Prozentpunkte 380 %
Mauern 360 % −20 Prozentpunkte 350 %
Attenkirchen 350 % −30 Prozentpunkte 350 %
Haag a.d.Amper 350 % −30 Prozentpunkte 285 %

Was die Gewerbesteuer in Moosburg a.d.Isar konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Moosburg a.d.Isar, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Moosburg a.d.Isar noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Moosburg a.d.Isar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Moosburg a.d.Isar?

Moosburg a.d.Isar setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Moosburg a.d.Isar?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Moosburg a.d.Isar hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Freising von 340 % liegt Moosburg a.d.Isar 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Moosburg a.d.Isar. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Moosburg a.d.Isar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.