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Bayern Landkreis Freising Au i.d.Hallertau

Hebesätze Au i.d.Hallertau

Landkreis Freising · AGS 09178116 · 6.351 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Au i.d.Hallertau, M

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Au i.d.Hallertau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Au i.d.Hallertau hoch?

315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Au i.d.Hallertau im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 427-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Au i.d.Hallertau nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Au i.d.Hallertau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Au i.d.Hallertau 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freising 340 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Freising mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Au i.d.Hallertau auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Freising mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Au i.d.Hallertau Grundsteuer B
Mauern 360 % −10 Prozentpunkte 350 %
Moosburg a.d.Isar 380 % +10 Prozentpunkte 400 %
Attenkirchen 350 % −20 Prozentpunkte 350 %
Haag a.d.Amper 350 % −20 Prozentpunkte 285 %
Marzling 350 % −20 Prozentpunkte 345 %

Ein Rechenbeispiel für Au i.d.Hallertau

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Au i.d.Hallertau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Au i.d.Hallertau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Au i.d.Hallertau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Au i.d.Hallertau?

Au i.d.Hallertau setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Au i.d.Hallertau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Au i.d.Hallertau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Freising von 340 % liegt Au i.d.Hallertau 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Au i.d.Hallertau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Au i.d.Hallertau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.