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Bayern Landkreis Freising Freising

Hebesätze Freising

Landkreis Freising · AGS 09178124 · 49.029 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Freising, GKSt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Freising beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.

Wie Freising bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Freising im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.958 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 18-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Freising im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freising, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freising 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freising 340 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Freising mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Freising auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Freising mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freising Grundsteuer B
Moosburg a.d.Isar 380 % −15 Prozentpunkte 400 %
Au i.d.Hallertau 370 % −25 Prozentpunkte 380 %
Mauern 360 % −35 Prozentpunkte 350 %
Attenkirchen 350 % −45 Prozentpunkte 350 %
Haag a.d.Amper 350 % −45 Prozentpunkte 285 %

Gewerbesteuer in Freising an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Freising nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Freising selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Freising noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freising

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freising?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freising?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Freising hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Freising von 340 % liegt Freising 55 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Freising selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Freising
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.