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Bayern › Landkreis Kronach ›Mitwitz

Hebesätze Mitwitz

Landkreis Kronach · AGS 09476154 · 2.781 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mitwitz, M

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
362 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
377 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Mitwitz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 335 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 362 %. Der Median Landkreis Kronach liegt bei 335 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Mitwitz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mitwitz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 335 % kommt insgesamt 34 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 819 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.060-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.

Mitwitz im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mitwitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mitwitz 335 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Kronach 335 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Kronach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mitwitz auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Mitwitz

Gemeinden im Landkreis Kronach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mitwitz Grundsteuer B
Schneckenlohe 335 % 0 Prozentpunkte 350 %
Steinwiesen 335 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wallenfels 335 % 0 Prozentpunkte 360 %
Ludwigsstadt 336 % +1 Prozentpunkte 350 %
Marktrodach 330 % −5 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Mitwitz an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 335 % sind das 11.197,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Mitwitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mitwitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Was Mitwitz aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Mitwitz, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer516.218 Euro185 Euro
davon Gewerbesteuerumlage45.297 Euro16 Euro
Grundsteuer B345.532 Euro124 Euro
Grundsteuer A28.079 Euro10 Euro
Einwohner am 31.12.20242.797

Mitwitz nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 185 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mitwitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mitwitz?

Der Hebesatz liegt bei 335 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.197,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mitwitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 362 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Mitwitz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kronach von 335 % liegt der Satz von Mitwitz genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mitwitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Mitwitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.