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Bayern Landkreis Kronach Steinwiesen

Hebesätze Steinwiesen

Landkreis Kronach · AGS 09476177 · 3.372 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Steinwiesen, M

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Steinwiesen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Kronach liegt bei 335 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Steinwiesen hoch?

34 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 335 % fest. Damit liegt Steinwiesen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 819 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 890-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Steinwiesen im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinwiesen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinwiesen 335 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kronach 335 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Kronach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinwiesen auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kronach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinwiesen Grundsteuer B
Mitwitz 335 % 0 Prozentpunkte 362 %
Schneckenlohe 335 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wallenfels 335 % 0 Prozentpunkte 360 %
Ludwigsstadt 336 % +1 Prozentpunkte 350 %
Marktrodach 330 % −5 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Steinwiesen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 335 %, also 11.197,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Steinwiesen nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Steinwiesen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Steinwiesen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinwiesen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinwiesen?

335 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.197,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinwiesen?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Steinwiesen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 335 %. Steinwiesen liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Steinwiesen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Steinwiesen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.