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Bayern Landkreis Kronach Ludwigsstadt

Hebesätze Ludwigsstadt

Landkreis Kronach · AGS 09476152 · 3.323 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ludwigsstadt, St

Gewerbesteuer
336 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
352 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ludwigsstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 336 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Kronach liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Ludwigsstadt hoch?

11 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 336 % fest. Damit liegt Ludwigsstadt im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 833 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 908-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Ludwigsstadt im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ludwigsstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ludwigsstadt 336 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kronach 335 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −44 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Kronach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ludwigsstadt auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kronach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ludwigsstadt Grundsteuer B
Mitwitz 335 % −1 Prozentpunkte 362 %
Schneckenlohe 335 % −1 Prozentpunkte 350 %
Steinwiesen 335 % −1 Prozentpunkte 350 %
Wallenfels 335 % −1 Prozentpunkte 360 %
Nordhalben 340 % +4 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Ludwigsstadt an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 336 %, also 11.230,80 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.470,70 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Ludwigsstadt nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Ludwigsstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ludwigsstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ludwigsstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ludwigsstadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 336 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.230,80 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ludwigsstadt?

Ludwigsstadt setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ludwigsstadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kronach von 335 % liegt der Satz von Ludwigsstadt 1 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ludwigsstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ludwigsstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.