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Hebesätze Ludwigsstadt
Für Ludwigsstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 336 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Kronach liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Ludwigsstadt hoch?
11 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 336 % fest. Damit liegt Ludwigsstadt im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 833 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 908-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Ludwigsstadt im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ludwigsstadt | 336 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kronach | 335 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −44 Prozentpunkte |
Von 18 Gemeinden im Landkreis Kronach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ludwigsstadt auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ludwigsstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Mitwitz | 335 % | −1 Prozentpunkte | 362 % |
| Schneckenlohe | 335 % | −1 Prozentpunkte | 350 % |
| Steinwiesen | 335 % | −1 Prozentpunkte | 350 % |
| Wallenfels | 335 % | −1 Prozentpunkte | 360 % |
| Nordhalben | 340 % | +4 Prozentpunkte | 360 % |
Gewerbesteuer in Ludwigsstadt an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 336 %, also 11.230,80 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.470,70 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Ludwigsstadt nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Ludwigsstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Ludwigsstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ludwigsstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ludwigsstadt?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 336 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.230,80 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ludwigsstadt?
Ludwigsstadt setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Ludwigsstadt hoch?
Gemessen am Median Landkreis Kronach von 335 % liegt der Satz von Ludwigsstadt 1 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Ludwigsstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.