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Hebesätze Mertingen
Mertingen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 295 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Mertingen hoch?
8 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 295 % fest. Damit liegt Mertingen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 42 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 733-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Mertingen im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mertingen | 295 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Donau-Ries | 340 % | Berichtsjahr 2024 | −45 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −85 Prozentpunkte |
Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mertingen auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mertingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Buchdorf | 290 % | −5 Prozentpunkte | 300 % |
| Hohenaltheim | 300 % | +5 Prozentpunkte | 450 % |
| Wolferstadt | 300 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Alerheim | 310 % | +15 Prozentpunkte | 400 % |
| Asbach-Bäumenheim | 310 % | +15 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Mertingen an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 295 %, also 9.860,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.841,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Mertingen nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Mertingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Mertingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Mertingen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 10.475.888 Euro | 2.632 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.255.833 Euro | 316 Euro |
| Grundsteuer B | 646.041 Euro | 162 Euro |
| Grundsteuer A | 54.982 Euro | 14 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.980 | |
Je Einwohner flossen Mertingen im Berichtsjahr 2024 2.632 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mertingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mertingen?
295 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 9.860,38 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mertingen?
310 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Mertingen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Donau-Ries von 340 % liegt Mertingen 45 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Mertingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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