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Bayern Landkreis Donau-Ries Asbach-Bäumenheim

Hebesätze Asbach-Bäumenheim

Landkreis Donau-Ries · AGS 09779115 · 4.811 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Asbach-Bäumenheim beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Asbach-Bäumenheim im Vergleich steht

Der Wert von 310 % ordnet Asbach-Bäumenheim im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 612-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Asbach-Bäumenheim vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Asbach-Bäumenheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Asbach-Bäumenheim 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Donau-Ries 340 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Asbach-Bäumenheim auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Asbach-Bäumenheim liegt

Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Asbach-Bäumenheim Grundsteuer B
Alerheim 310 % 0 Prozentpunkte 400 %
Forheim 310 % 0 Prozentpunkte 380 %
Fünfstetten 310 % 0 Prozentpunkte 370 %
Reimlingen 310 % 0 Prozentpunkte 370 %
Amerdingen 320 % +10 Prozentpunkte 440 %

Wie viel Gewerbesteuer in Asbach-Bäumenheim anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Asbach-Bäumenheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Asbach-Bäumenheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Asbach-Bäumenheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Asbach-Bäumenheim?

In Asbach-Bäumenheim gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Asbach-Bäumenheim?

Asbach-Bäumenheim setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Asbach-Bäumenheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Donau-Ries von 340 % liegt Asbach-Bäumenheim 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Asbach-Bäumenheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Asbach-Bäumenheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.