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Hebesätze Buchdorf
Für Buchdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 290 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Buchdorf hoch?
19 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 290 % fest. Damit liegt Buchdorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 30 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.349-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Buchdorf ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Buchdorf | 290 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Donau-Ries | 340 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −90 Prozentpunkte |
Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buchdorf auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Buchdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Mertingen | 295 % | +5 Prozentpunkte | 310 % |
| Hohenaltheim | 300 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
| Wolferstadt | 300 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Alerheim | 310 % | +20 Prozentpunkte | 400 % |
| Asbach-Bäumenheim | 310 % | +20 Prozentpunkte | 300 % |
Was der Hebesatz in Buchdorf in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 290 %, also 9.693,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Buchdorf nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Buchdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Buchdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Buchdorf aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 962.207 Euro | 477 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 115.417 Euro | 57 Euro |
| Grundsteuer B | 156.859 Euro | 78 Euro |
| Grundsteuer A | 19.842 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.017 | |
Buchdorf nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 477 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buchdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buchdorf?
Der Hebesatz liegt bei 290 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 9.693,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buchdorf?
300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Buchdorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Donau-Ries von 340 % liegt Buchdorf 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Buchdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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