Rheinland-Pfalz ›Mainz
Hebesätze Mainz
Für Mainz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.
Was der Wert für Mainz bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Mainz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Mainz vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mainz | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Mainz mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mainz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ingelheim am Rhein | 310 % | 0 Prozentpunkte | 80 % |
| Bereborn | 320 % | +10 Prozentpunkte | 270 % |
| Walsdorf | 320 % | +10 Prozentpunkte | 290 % |
| Arbach | 330 % | +20 Prozentpunkte | 290 % |
| Rayerschied | 330 % | +20 Prozentpunkte | — |
Wie viel Gewerbesteuer in Mainz anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Mainz beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Mainz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Mainz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mainz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mainz?
In Mainz gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mainz?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mainz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.