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Rheinland-Pfalz Mainz

Hebesätze Mainz

Rheinland-Pfalz · AGS 07315000 · 219.416 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mainz, kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mainz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Was der Wert für Mainz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mainz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Mainz vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mainz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mainz 310 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Mainz mit ähnlichem Satz

Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mainz Grundsteuer B
Ingelheim am Rhein 310 % 0 Prozentpunkte 80 %
Bereborn 320 % +10 Prozentpunkte 270 %
Walsdorf 320 % +10 Prozentpunkte 290 %
Arbach 330 % +20 Prozentpunkte 290 %
Rayerschied 330 % +20 Prozentpunkte

Wie viel Gewerbesteuer in Mainz anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Mainz beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Mainz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Mainz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mainz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mainz?

In Mainz gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mainz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mainz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mainz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.