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Hebesätze Arbach
Arbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Arbach hoch?
429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Arbach im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 5 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.096-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Arbach im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Arbach | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vulkaneifel | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Arbach auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Arbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Arbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bereborn | 320 % | −10 Prozentpunkte | 270 % |
| Walsdorf | 320 % | −10 Prozentpunkte | 290 % |
| Beinhausen | 365 % | +35 Prozentpunkte | 365 % |
| Berenbach | 365 % | +35 Prozentpunkte | 365 % |
| Bongard | 365 % | +35 Prozentpunkte | 365 % |
Was die Gewerbesteuer in Arbach konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Arbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Arbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Arbach
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.581 Euro | 21 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 274 Euro | 2 Euro |
| Grundsteuer B | 8.707 Euro | 70 Euro |
| Grundsteuer A | 1.194 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 124 | |
Je Einwohner flossen Arbach im Berichtsjahr 2024 21 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 124 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Arbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Arbach?
In Arbach gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Arbach?
Die Grundsteuer B liegt bei 290 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Arbach hoch?
Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %. Arbach liegt damit 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Arbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.