Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Mainz-Bingen Ingelheim am Rhein

Hebesätze Ingelheim am Rhein

Landkreis Mainz-Bingen · AGS 07339030 · 35.917 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ingelheim am Rhein, Stadt

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
80 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
68 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ingelheim am Rhein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 80 %. Der Median Landkreis Mainz-Bingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Ingelheim am Rhein hoch?

270 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 310 % fest. Damit liegt Ingelheim am Rhein im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 14-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ingelheim am Rhein im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ingelheim am Rhein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ingelheim am Rhein 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mainz-Bingen 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ingelheim am Rhein auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Ingelheim am Rhein liegt

Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ingelheim am Rhein Grundsteuer B
Wintersheim 365 % +55 Prozentpunkte 100 %
Appenheim 380 % +70 Prozentpunkte 365 %
Aspisheim 380 % +70 Prozentpunkte 465 %
Badenheim 380 % +70 Prozentpunkte 465 %
Bodenheim 380 % +70 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Ingelheim am Rhein konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 310 %, also 10.361,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ingelheim am Rhein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ingelheim am Rhein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ingelheim am Rhein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ingelheim am Rhein?

In Ingelheim am Rhein gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ingelheim am Rhein?

Die Grundsteuer B liegt bei 80 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Ingelheim am Rhein hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mainz-Bingen von 380 % liegt der Satz von Ingelheim am Rhein 70 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ingelheim am Rhein. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ingelheim am Rhein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.