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Hebesätze Rayerschied

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140121 · 105 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
—
kein belegter Wert
Grundsteuer A
—
kein belegter Wert
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rayerschied ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Rayerschied hoch?

429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Rayerschied im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 5 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.152-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rayerschied ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rayerschied, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rayerschied 330 % Berichtsjahr 2024 —
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rayerschied auf Platz 1, von unten gezählt.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rayerschied Grundsteuer B
Wahlbach 330 % 0 Prozentpunkte —
Klosterkumbd 350 % +20 Prozentpunkte 200 %
Neuerkirch 360 % +30 Prozentpunkte 250 %
Badenhard 365 % +35 Prozentpunkte 365 %
Keidelheim 365 % +35 Prozentpunkte 365 %

Was der Hebesatz in Rayerschied in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rayerschied nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rayerschied noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Aufkommen der Realsteuern in Rayerschied

Istaufkommen der Realsteuern in Rayerschied, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer153.174 Euro1.380 Euro
davon Gewerbesteuerumlage16.246 Euro146 Euro
Einwohner am 31.12.2024111

Je Einwohner flossen Rayerschied im Berichtsjahr 2024 1.380 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.

Bei 111 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rayerschied

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rayerschied?

330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.

Ist die Gewerbesteuer in Rayerschied hoch?

Gemessen am Median Rhein-Hunsrück-Kreis von 380 % liegt der Satz von Rayerschied 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rayerschied. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rayerschied
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.