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Hebesätze Lübbow
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lübbow aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Lübbow zum Landesdurchschnitt liegt
Lübbow liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 794-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Lübbow ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lübbow | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Lüchow-Dannenberg | 420 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lübbow auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Lübbow
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lübbow | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bergen an der Dumme | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Lemgow | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Woltersdorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Schnega | 410 % | +10 Prozentpunkte | 410 % |
| Waddeweitz | 410 % | +10 Prozentpunkte | 460 % |
Was der Hebesatz in Lübbow in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lübbow nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Lübbow noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Lübbow aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 122.193 Euro | 149 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 10.692 Euro | 13 Euro |
| Grundsteuer B | 86.230 Euro | 105 Euro |
| Grundsteuer A | 19.904 Euro | 24 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 819 | |
Lübbow nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 149 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 819 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lübbow
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lübbow?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lübbow?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Lübbow hoch?
Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 %. Lübbow liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Lübbow selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.