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Niedersachsen Landkreis Lüchow-Dannenberg Schnega

Hebesätze Schnega

Landkreis Lüchow-Dannenberg · AGS 03354022 · 1.310 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schnega beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Schnega bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schnega im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 652 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 635-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Schnega vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schnega, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schnega 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lüchow-Dannenberg 420 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schnega auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Schnega

Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schnega Grundsteuer B
Waddeweitz 410 % 0 Prozentpunkte 460 %
Bergen an der Dumme, Flecken 400 % −10 Prozentpunkte 400 %
Clenze, Flecken 420 % +10 Prozentpunkte 420 %
Dannenberg (Elbe) 420 % +10 Prozentpunkte 590 %
Hitzacker (Elbe) 420 % +10 Prozentpunkte 600 %

Wie viel Gewerbesteuer in Schnega anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Schnega und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Schnega ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schnega

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schnega?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schnega?

410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Schnega hoch?

Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 %. Schnega liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schnega per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schnega
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.