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Niedersachsen Landkreis Lüchow-Dannenberg Bergen an der Dumme, Flecken

Hebesätze Bergen an der Dumme, Flecken

Landkreis Lüchow-Dannenberg · AGS 03354001 · 1.408 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bergen an der Dumme, Flecken setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bergen an der Dumme, Flecken bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bergen an der Dumme, Flecken im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 623-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Bergen an der Dumme, Flecken im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bergen an der Dumme, Flecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bergen an der Dumme, Flecken 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lüchow-Dannenberg 420 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bergen an der Dumme, Flecken auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Bergen an der Dumme, Flecken liegt

Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bergen an der Dumme, Flecken Grundsteuer B
Lemgow 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lübbow 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Woltersdorf 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Schnega 410 % +10 Prozentpunkte 410 %
Waddeweitz 410 % +10 Prozentpunkte 460 %

Gewerbesteuer in Bergen an der Dumme, Flecken an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Bergen an der Dumme, Flecken selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bergen an der Dumme, Flecken noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bergen an der Dumme, Flecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bergen an der Dumme, Flecken?

In Bergen an der Dumme, Flecken gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bergen an der Dumme, Flecken?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bergen an der Dumme, Flecken hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 420 %. Bergen an der Dumme, Flecken liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bergen an der Dumme, Flecken durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bergen an der Dumme, Flecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.