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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Lohnsfeld

Hebesätze Lohnsfeld

Donnersbergkreis · AGS 07333042 · 941 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lohnsfeld beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Lohnsfeld hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Lohnsfeld im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 735-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Lohnsfeld im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lohnsfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lohnsfeld 400 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lohnsfeld auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Lohnsfeld

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lohnsfeld Grundsteuer B
Albisheim 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bayerfeld-Steckweiler 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Börrstadt 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Breunigweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dörrmoschel 400 % 0 Prozentpunkte 500 %

Gewerbesteuer in Lohnsfeld an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Lohnsfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lohnsfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lohnsfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lohnsfeld?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lohnsfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Lohnsfeld hoch?

Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %. Lohnsfeld liegt damit 11 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lohnsfeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lohnsfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.