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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Börrstadt

Hebesätze Börrstadt

Donnersbergkreis · AGS 07333009 · 955 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Börrstadt beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wie Börrstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Börrstadt im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 727-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Börrstadt nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Börrstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Börrstadt 400 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Börrstadt auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Börrstadt Grundsteuer B
Albisheim 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bayerfeld-Steckweiler 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Breunigweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dörrmoschel 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Eisenberg (Pfalz) 400 % 0 Prozentpunkte 500 %

Ein Rechenbeispiel für Börrstadt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Börrstadt nachzulesen ist

Börrstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Börrstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Börrstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Börrstadt?

In Börrstadt gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Börrstadt?

Börrstadt setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Börrstadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 389 %. Börrstadt liegt 11 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Börrstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Börrstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.