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Hebesätze Lanz
Für Lanz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Lanz bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Lanz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 325-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Lanz vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lanz | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Prignitz | 320 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lanz auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Lanz mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lanz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gumtow | 300 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Halenbeck-Rohlsdorf | 300 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Lenzerwische | 300 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Breese | 305 % | +5 Prozentpunkte | 385 % |
| Legde/Quitzöbel | 305 % | +5 Prozentpunkte | 385 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Lanz anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Lanz beschließt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lanz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Lanz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Lanz tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 129.134 Euro | 184 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 15.066 Euro | 22 Euro |
| Grundsteuer B | 58.365 Euro | 83 Euro |
| Grundsteuer A | 24.426 Euro | 35 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 700 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Lanz im Berichtsjahr 2024 184 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Lanz liegt unter diesem Wert. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Bei 700 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lanz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lanz?
In Lanz gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lanz?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Lanz hoch?
Gemessen am Median Landkreis Prignitz von 320 % liegt der Satz von Lanz 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Lanz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.