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Brandenburg Landkreis Prignitz Lenzerwische

Hebesätze Lenzerwische

Landkreis Prignitz · AGS 12070246 · 467 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lenzerwische gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Lenzerwische zum Landesdurchschnitt liegt

Lenzerwische liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 394-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Lenzerwische vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lenzerwische, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lenzerwische 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Prignitz 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lenzerwische auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Prignitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lenzerwische Grundsteuer B
Gumtow 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Halenbeck-Rohlsdorf 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Lanz 300 % 0 Prozentpunkte 380 %
Breese 305 % +5 Prozentpunkte 385 %
Legde/Quitzöbel 305 % +5 Prozentpunkte 385 %

Wie viel Gewerbesteuer in Lenzerwische anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lenzerwische und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Lenzerwische ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lenzerwische

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lenzerwische?

In Lenzerwische gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lenzerwische?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lenzerwische hoch?

Gemessen am Median Landkreis Prignitz von 320 % liegt der Satz von Lenzerwische 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lenzerwische durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lenzerwische
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.