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Brandenburg Landkreis Prignitz Legde/Quitzöbel

Hebesätze Legde/Quitzöbel

Landkreis Prignitz · AGS 12070241 · 602 Einwohner

Gewerbesteuer
305 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

305 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Legde/Quitzöbel aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Legde/Quitzöbel bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Legde/Quitzöbel im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 305 % setzen bundesweit 13 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 59 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 355-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Legde/Quitzöbel vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Legde/Quitzöbel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Legde/Quitzöbel 305 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Prignitz 320 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −75 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Legde/Quitzöbel auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Legde/Quitzöbel

Gemeinden im Landkreis Prignitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Legde/Quitzöbel Grundsteuer B
Breese 305 % 0 Prozentpunkte 385 %
Gülitz-Reetz 310 % +5 Prozentpunkte 380 %
Gumtow 300 % −5 Prozentpunkte 300 %
Halenbeck-Rohlsdorf 300 % −5 Prozentpunkte 350 %
Lanz 300 % −5 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Legde/Quitzöbel anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 305 % ergibt das 10.194,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.506,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Legde/Quitzöbel und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Legde/Quitzöbel ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Legde/Quitzöbel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Legde/Quitzöbel?

Legde/Quitzöbel setzt 305 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.194,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Legde/Quitzöbel?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 385 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Legde/Quitzöbel hoch?

Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 %. Legde/Quitzöbel liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Legde/Quitzöbel legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Legde/Quitzöbel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.