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Hessen Main-Kinzig-Kreis Langenselbold

Hebesätze Langenselbold

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435017 · 14.581 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Langenselbold, Stadt

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
660 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
660 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Langenselbold setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 435 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 660 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Was der Wert für Langenselbold bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Langenselbold im höchsten Fünftel; der Satz von 435 % kommt insgesamt 36 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 378 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 101-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Langenselbold vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langenselbold, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langenselbold 435 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenselbold auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Langenselbold mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langenselbold Grundsteuer B
Großkrotzenburg 430 % −5 Prozentpunkte 690 %
Hanau, Brüder-Grimm-Stadt 430 % −5 Prozentpunkte 595 %
Erlensee 425 % −10 Prozentpunkte 675 %
Gelnhausen, Barbarossastadt 425 % −10 Prozentpunkte 550 %
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt 425 % −10 Prozentpunkte 550 %

Wie viel Gewerbesteuer in Langenselbold anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 435 % sind das 14.539,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Langenselbold beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Langenselbold und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Langenselbold ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenselbold

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenselbold?

Langenselbold setzt 435 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.539,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenselbold?

Langenselbold setzt die Grundsteuer B auf 660 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Langenselbold hoch?

Im Vergleich zum Median Main-Kinzig-Kreis von 390 % liegt Langenselbold 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Langenselbold legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Langenselbold
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.