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Hebesätze Laberweinting
Laberweinting setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Laberweinting bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Laberweinting im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 872-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Laberweinting ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Laberweinting | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Straubing-Bogen | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Laberweinting auf Platz 24, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Laberweinting
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Laberweinting | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ascha | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Konzell | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Neukirchen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Rattiszell | 360 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Steinach | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
Was der Hebesatz in Laberweinting in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Laberweinting nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Laberweinting noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Laberweinting aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 975.192 Euro | 276 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 97.305 Euro | 28 Euro |
| Grundsteuer B | 268.476 Euro | 76 Euro |
| Grundsteuer A | 139.093 Euro | 39 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.531 | |
Laberweinting nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 276 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Laberweinting
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Laberweinting?
In Laberweinting gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Laberweinting?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Laberweinting hoch?
Der Median Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 350 %. Laberweinting liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Laberweinting durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.