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Bayern Landkreis Straubing-Bogen Neukirchen

Hebesätze Neukirchen

Landkreis Straubing-Bogen · AGS 09278154 · 1.785 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neukirchen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Neukirchen zum Landesdurchschnitt liegt

Neukirchen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.446-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Neukirchen im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neukirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neukirchen 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Straubing-Bogen 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neukirchen auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Neukirchen

Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neukirchen Grundsteuer B
Ascha 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Konzell 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Laberweinting 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Rattiszell 360 % 0 Prozentpunkte 390 %
Steinach 360 % 0 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Neukirchen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Neukirchen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neukirchen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neukirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neukirchen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neukirchen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neukirchen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Neukirchen liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neukirchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neukirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.