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Bayern Landkreis Straubing-Bogen Steinach

Hebesätze Steinach

Landkreis Straubing-Bogen · AGS 09278190 · 3.264 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Steinach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Steinach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Steinach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 927-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Steinach im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinach 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Straubing-Bogen 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinach auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Steinach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinach Grundsteuer B
Ascha 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Konzell 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Laberweinting 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Neukirchen 360 % 0 Prozentpunkte 340 %
Rattiszell 360 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Steinach konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Steinach beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Steinach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Steinach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinach?

Steinach setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Steinach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Straubing-Bogen von 350 % liegt der Satz von Steinach 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Steinach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Steinach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.