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Baden-Württemberg Landkreis Tübingen Kusterdingen

Hebesätze Kusterdingen

Landkreis Tübingen · AGS 08416023 · 8.783 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kusterdingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Tübingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Kusterdingen im Vergleich steht

Der Wert von 410 % ordnet Kusterdingen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 176 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.081 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 299-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kusterdingen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kusterdingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kusterdingen 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tübingen 370 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Tübingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kusterdingen auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Kusterdingen liegt

Gemeinden im Landkreis Tübingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kusterdingen Grundsteuer B
Kirchentellinsfurt 410 % 0 Prozentpunkte 360 %
Tübingen 390 % −20 Prozentpunkte 660 %
Mössingen 380 % −30 Prozentpunkte 380 %
Ofterdingen 380 % −30 Prozentpunkte 380 %
Starzach 380 % −30 Prozentpunkte 550 %

Was die Gewerbesteuer in Kusterdingen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 410 % macht daraus 13.704,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kusterdingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kusterdingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kusterdingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kusterdingen?

Kusterdingen setzt 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kusterdingen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 500 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kusterdingen hoch?

Kusterdingen liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Tübingen von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kusterdingen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kusterdingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.