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Baden-Württemberg Landkreis Tübingen Tübingen

Hebesätze Tübingen

Landkreis Tübingen · AGS 08416041 · 92.434 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Tübingen, Universitätsstadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
660 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Tübingen beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 660 %. Der Median Landkreis Tübingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Tübingen zum Landesdurchschnitt liegt

Tübingen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Tübingen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tübingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tübingen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tübingen 370 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Tübingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tübingen auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Tübingen

Gemeinden im Landkreis Tübingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tübingen Grundsteuer B
Mössingen 380 % −10 Prozentpunkte 380 %
Ofterdingen 380 % −10 Prozentpunkte 380 %
Starzach 380 % −10 Prozentpunkte 550 %
Ammerbuch 370 % −20 Prozentpunkte 380 %
Kirchentellinsfurt 410 % +20 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Tübingen

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Tübingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Tübingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tübingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tübingen?

In Tübingen gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tübingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 660 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Tübingen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Tübingen von 370 % liegt Tübingen 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Tübingen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Tübingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.