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Baden-Württemberg Landkreis Tübingen Kirchentellinsfurt

Hebesätze Kirchentellinsfurt

Landkreis Tübingen · AGS 08416022 · 5.693 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kirchentellinsfurt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Tübingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Kirchentellinsfurt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kirchentellinsfurt im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.081 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 468-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kirchentellinsfurt im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchentellinsfurt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchentellinsfurt 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tübingen 370 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Tübingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchentellinsfurt auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Tübingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchentellinsfurt Grundsteuer B
Kusterdingen 410 % 0 Prozentpunkte 500 %
Tübingen 390 % −20 Prozentpunkte 660 %
Mössingen 380 % −30 Prozentpunkte 380 %
Ofterdingen 380 % −30 Prozentpunkte 380 %
Starzach 380 % −30 Prozentpunkte 550 %

Was die Gewerbesteuer in Kirchentellinsfurt konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Kirchentellinsfurt nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kirchentellinsfurt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kirchentellinsfurt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchentellinsfurt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchentellinsfurt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchentellinsfurt?

Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchentellinsfurt hoch?

Der Median Landkreis Tübingen liegt bei 370 %. Kirchentellinsfurt liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kirchentellinsfurt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kirchentellinsfurt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.