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Hebesätze Kirchentellinsfurt
In Kirchentellinsfurt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Tübingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Kirchentellinsfurt bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Kirchentellinsfurt im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.081 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 468-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Kirchentellinsfurt im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kirchentellinsfurt | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Tübingen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 15 Gemeinden im Landkreis Tübingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchentellinsfurt auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kirchentellinsfurt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kusterdingen | 410 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Tübingen | 390 % | −20 Prozentpunkte | 660 % |
| Mössingen | 380 % | −30 Prozentpunkte | 380 % |
| Ofterdingen | 380 % | −30 Prozentpunkte | 380 % |
| Starzach | 380 % | −30 Prozentpunkte | 550 % |
Was die Gewerbesteuer in Kirchentellinsfurt konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Kirchentellinsfurt nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kirchentellinsfurt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kirchentellinsfurt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchentellinsfurt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchentellinsfurt?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchentellinsfurt?
Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Kirchentellinsfurt hoch?
Der Median Landkreis Tübingen liegt bei 370 %. Kirchentellinsfurt liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kirchentellinsfurt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.