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Hebesätze Krummwisch
345 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Krummwisch aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 368 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Krummwisch hoch?
69 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 345 % fest. Damit liegt Krummwisch im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 416 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 547-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Krummwisch ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Krummwisch | 345 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Rendsburg-Eckernförde | 336 % | Berichtsjahr 2024 | +9 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Krummwisch auf Platz 98, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Krummwisch
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Krummwisch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Groß Wittensee | 345 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Holtsee | 345 % | 0 Prozentpunkte | 368 % |
| Osterrönfeld | 345 % | 0 Prozentpunkte | 335 % |
| Schülldorf | 345 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Sehestedt | 345 % | 0 Prozentpunkte | 368 % |
Was der Hebesatz in Krummwisch in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 345 %, also 11.531,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Krummwisch nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Krummwisch noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Krummwisch aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 186.970 Euro | 264 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 18.965 Euro | 27 Euro |
| Grundsteuer B | 66.594 Euro | 94 Euro |
| Grundsteuer A | 26.122 Euro | 37 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 707 | |
Krummwisch nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 264 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 707 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Krummwisch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Krummwisch?
Krummwisch setzt 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.531,63 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Krummwisch?
Krummwisch setzt die Grundsteuer B auf 368 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Krummwisch hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 336 %. Krummwisch liegt 9 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Krummwisch. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.