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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Osterrönfeld

Hebesätze Osterrönfeld

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058124 · 5.129 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

345 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Osterrönfeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 335 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wo Osterrönfeld im Vergleich steht

Der Wert von 345 % ordnet Osterrönfeld im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 68 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 416 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 98-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Osterrönfeld nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osterrönfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osterrönfeld 345 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osterrönfeld auf Platz 98, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osterrönfeld Grundsteuer B
Groß Wittensee 345 % 0 Prozentpunkte 370 %
Holtsee 345 % 0 Prozentpunkte 368 %
Krummwisch 345 % 0 Prozentpunkte 368 %
Schülldorf 345 % 0 Prozentpunkte 370 %
Sehestedt 345 % 0 Prozentpunkte 368 %

Ein Rechenbeispiel für Osterrönfeld

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 345 % macht daraus 11.531,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Osterrönfeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Osterrönfeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osterrönfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osterrönfeld?

Osterrönfeld setzt 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.531,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osterrönfeld?

Osterrönfeld setzt die Grundsteuer B auf 335 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Osterrönfeld hoch?

Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %. Osterrönfeld liegt damit 9 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Osterrönfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Osterrönfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.