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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Sehestedt

Hebesätze Sehestedt

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058152 · 827 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
368 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
303 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Sehestedt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 368 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wo Sehestedt im Vergleich steht

Der Wert von 345 % ordnet Sehestedt im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 68 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 416 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 477-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Sehestedt im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sehestedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sehestedt 345 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sehestedt auf Platz 98, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sehestedt Grundsteuer B
Groß Wittensee 345 % 0 Prozentpunkte 370 %
Holtsee 345 % 0 Prozentpunkte 368 %
Krummwisch 345 % 0 Prozentpunkte 368 %
Osterrönfeld 345 % 0 Prozentpunkte 335 %
Schülldorf 345 % 0 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Sehestedt konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 345 % macht daraus 11.531,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Sehestedt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Sehestedt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sehestedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sehestedt?

Der Hebesatz liegt bei 345 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.531,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sehestedt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 368 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sehestedt hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt Sehestedt 9 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sehestedt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Sehestedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.