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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Schülldorf

Hebesätze Schülldorf

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058146 · 739 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schülldorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wo Schülldorf im Vergleich steht

Der Wert von 345 % ordnet Schülldorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 68 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 416 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 528-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schülldorf nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schülldorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schülldorf 345 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schülldorf auf Platz 98, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Schülldorf

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schülldorf Grundsteuer B
Groß Wittensee 345 % 0 Prozentpunkte 370 %
Holtsee 345 % 0 Prozentpunkte 368 %
Krummwisch 345 % 0 Prozentpunkte 368 %
Osterrönfeld 345 % 0 Prozentpunkte 335 %
Sehestedt 345 % 0 Prozentpunkte 368 %

Ein Rechenbeispiel für Schülldorf

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 345 % macht daraus 11.531,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Schülldorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schülldorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schülldorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schülldorf?

Schülldorf setzt 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.531,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schülldorf?

Schülldorf setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schülldorf hoch?

Gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt der Satz von Schülldorf 9 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schülldorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schülldorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.