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Hebesätze Kirchseelte
Für Kirchseelte ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Oldenburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Kirchseelte bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Kirchseelte im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 681-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Kirchseelte im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kirchseelte | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Oldenburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 15 Gemeinden im Landkreis Oldenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchseelte auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Kirchseelte mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kirchseelte | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Beckeln | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Dötlingen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Groß Ippener | 400 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Harpstedt | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Dünsen | 390 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
Gewerbesteuer in Kirchseelte an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Kirchseelte beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Kirchseelte selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Kirchseelte noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Kirchseelte
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 229.643 Euro | 195 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 20.094 Euro | 17 Euro |
| Grundsteuer B | 168.864 Euro | 144 Euro |
| Grundsteuer A | 28.055 Euro | 24 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.176 | |
Je Einwohner flossen Kirchseelte im Berichtsjahr 2024 195 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchseelte
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchseelte?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchseelte?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Kirchseelte hoch?
Kirchseelte liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Oldenburg von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Kirchseelte durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.