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Niedersachsen › Landkreis Oldenburg ›Harpstedt

Hebesätze Harpstedt

Landkreis Oldenburg · AGS 03458008 · 4.760 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Harpstedt, Flecken

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Harpstedt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Oldenburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Harpstedt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Harpstedt im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 350-größte von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Harpstedt nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Harpstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Harpstedt 400 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Oldenburg 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Oldenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Harpstedt auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Harpstedt liegt

Gemeinden im Landkreis Oldenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Harpstedt Grundsteuer B
Beckeln 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Dötlingen 400 % 0 Prozentpunkte 365 %
Groß Ippener 400 % 0 Prozentpunkte 370 %
Kirchseelte 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Dünsen 390 % −10 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Harpstedt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Harpstedt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Harpstedt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Aufkommen der Realsteuern in Harpstedt

Istaufkommen der Realsteuern in Harpstedt, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer2.276.162 Euro481 Euro
davon Gewerbesteuerumlage199.164 Euro42 Euro
Grundsteuer B728.392 Euro154 Euro
Grundsteuer A27.838 Euro6 Euro
Einwohner am 31.12.20244.733

Je Einwohner flossen Harpstedt im Berichtsjahr 2024 481 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Harpstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Harpstedt?

In Harpstedt gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Harpstedt?

Harpstedt setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Harpstedt hoch?

Harpstedt liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Oldenburg von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Harpstedt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Harpstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.