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Hebesätze Harpstedt
Harpstedt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Oldenburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Harpstedt bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Harpstedt im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 350-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Harpstedt nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Harpstedt | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Oldenburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 15 Gemeinden im Landkreis Oldenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Harpstedt auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Harpstedt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Harpstedt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Beckeln | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Dötlingen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Groß Ippener | 400 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Kirchseelte | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Dünsen | 390 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
Ein Rechenbeispiel für Harpstedt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Harpstedt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Harpstedt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Harpstedt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.276.162 Euro | 481 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 199.164 Euro | 42 Euro |
| Grundsteuer B | 728.392 Euro | 154 Euro |
| Grundsteuer A | 27.838 Euro | 6 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.733 | |
Je Einwohner flossen Harpstedt im Berichtsjahr 2024 481 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Harpstedt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Harpstedt?
In Harpstedt gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Harpstedt?
Harpstedt setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Harpstedt hoch?
Harpstedt liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Oldenburg von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Harpstedt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.