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Niedersachsen Landkreis Holzminden Negenborn

Hebesätze Negenborn

Landkreis Holzminden · AGS 03255030 · 673 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
407 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Negenborn beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 404 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Wo Negenborn im Vergleich steht

Der Wert von 381 % ordnet Negenborn im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 88 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 403 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 865-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Negenborn im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Negenborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Negenborn 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 +23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Negenborn auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Negenborn Grundsteuer B
Golmbach 381 % 0 Prozentpunkte 404 %
Holenberg 381 % 0 Prozentpunkte 404 %
Heyen 380 % −1 Prozentpunkte 400 %
Eschershausen 375 % −6 Prozentpunkte 400 %
Kirchbrak 390 % +9 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Negenborn an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 381 % macht daraus 12.734,93 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Negenborn nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Negenborn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Negenborn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Negenborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Negenborn?

Der Hebesatz liegt bei 381 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.734,93 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Negenborn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 404 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Negenborn hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 358 %. Negenborn liegt 23 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Negenborn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Negenborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.