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Niedersachsen Landkreis Holzminden Holenberg

Hebesätze Holenberg

Landkreis Holzminden · AGS 03255021 · 407 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
407 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Holenberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 404 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Wie Holenberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Holenberg im vierten Fünftel. Denselben Satz von 381 % setzen bundesweit 89 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 403 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 932-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Holenberg nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Holenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Holenberg 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 +23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Holenberg auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Holenberg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Holenberg Grundsteuer B
Golmbach 381 % 0 Prozentpunkte 404 %
Negenborn 381 % 0 Prozentpunkte 404 %
Heyen 380 % −1 Prozentpunkte 400 %
Eschershausen 375 % −6 Prozentpunkte 400 %
Kirchbrak 390 % +9 Prozentpunkte 390 %

Ein Rechenbeispiel für Holenberg

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 381 % ergibt das 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Holenberg beschliesst

Holenberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Holenberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Holenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Holenberg?

381 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.734,93 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Holenberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 404 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Holenberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 358 %. Holenberg liegt 23 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Holenberg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Holenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.