Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Jakobsdorf

Hebesätze Jakobsdorf

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073041 · 474 Einwohner

Gewerbesteuer
366 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

366 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Jakobsdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wo Jakobsdorf im Vergleich steht

Der Wert von 366 % ordnet Jakobsdorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 281 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 507-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Jakobsdorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Jakobsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Jakobsdorf 366 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −14 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Jakobsdorf auf Platz 48, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Jakobsdorf Grundsteuer B
Mönchgut, Ostseebad 370 % +4 Prozentpunkte 410 %
Sehlen 370 % +4 Prozentpunkte 400 %
Born a. Darß 360 % −6 Prozentpunkte 380 %
Prerow, Ostseebad 360 % −6 Prozentpunkte 420 %
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt 360 % −6 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Jakobsdorf an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 366 % macht daraus 12.233,55 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 467,95 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Jakobsdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Jakobsdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Jakobsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Jakobsdorf?

Der Hebesatz liegt bei 366 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.233,55 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Jakobsdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 410 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Jakobsdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt Jakobsdorf 9 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Jakobsdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Jakobsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.