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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Born a. Darß

Hebesätze Born a. Darß

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073012 · 1.163 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Born a. Darß gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Born a. Darß zum Landesdurchschnitt liegt

Born a. Darß liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 242 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 205-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Born a. Darß im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Born a. Darß, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Born a. Darß 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Born a. Darß auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Born a. Darß mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Born a. Darß Grundsteuer B
Prerow, Ostseebad 360 % 0 Prozentpunkte 420 %
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Wustrow, Ostseebad 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Elmenhorst 359 % −1 Prozentpunkte 406 %
Schlemmin 359 % −1 Prozentpunkte 406 %

Was die Gewerbesteuer in Born a. Darß konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Born a. Darß beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Born a. Darß, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Born a. Darß noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Born a. Darß

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Born a. Darß?

In Born a. Darß gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Born a. Darß?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Born a. Darß hoch?

Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt der Satz von Born a. Darß 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Born a. Darß per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Born a. Darß
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.