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Hebesätze Prerow
Für Prerow ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Wie Prerow zum Landesdurchschnitt liegt
Prerow liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 242 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 163-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Prerow im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Prerow | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Rügen | 375 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Prerow auf Platz 44, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Prerow mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Prerow | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Born a. Darß | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Ribnitz-Damgarten | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Wustrow | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Elmenhorst | 359 % | −1 Prozentpunkte | 406 % |
| Schlemmin | 359 % | −1 Prozentpunkte | 406 % |
Gewerbesteuer in Prerow an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Prerow beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Prerow selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Prerow noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Prerow tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.107.572 Euro | 873 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 107.681 Euro | 85 Euro |
| Grundsteuer B | 419.413 Euro | 331 Euro |
| Grundsteuer A | 2.147 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.269 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Prerow im Berichtsjahr 2024 873 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Prerow liegt über diesem Wert. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Prerow
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Prerow?
Prerow setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Prerow?
420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Prerow hoch?
Prerow liegt 15 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Prerow legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.