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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Hebesätze Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073075 · 15.623 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 242 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 11-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt Grundsteuer B
Born a. Darß 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Prerow, Ostseebad 360 % 0 Prozentpunkte 420 %
Wustrow, Ostseebad 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Elmenhorst 359 % −1 Prozentpunkte 406 %
Schlemmin 359 % −1 Prozentpunkte 406 %

Wie viel Gewerbesteuer in Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt?

In Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 375 %. Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.