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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Mönchgut, Ostseebad

Hebesätze Mönchgut, Ostseebad

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073107 · 1.399 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Mönchgut, Ostseebad gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Mönchgut, Ostseebad bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mönchgut, Ostseebad im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 289 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 171-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Mönchgut, Ostseebad ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mönchgut, Ostseebad, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mönchgut, Ostseebad 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mönchgut, Ostseebad auf Platz 49, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Mönchgut, Ostseebad liegt

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mönchgut, Ostseebad Grundsteuer B
Sehlen 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Jakobsdorf 366 % −4 Prozentpunkte 410 %
Wiek 375 % +5 Prozentpunkte 410 %
Ahrenshoop, Ostseebad 380 % +10 Prozentpunkte 360 %
Altefähr 380 % +10 Prozentpunkte 450 %

Was der Hebesatz in Mönchgut, Ostseebad in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mönchgut, Ostseebad nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Mönchgut, Ostseebad noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mönchgut, Ostseebad

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mönchgut, Ostseebad?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mönchgut, Ostseebad?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mönchgut, Ostseebad hoch?

Mönchgut, Ostseebad liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mönchgut, Ostseebad. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Mönchgut, Ostseebad
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.