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Hebesätze Hornberg
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hornberg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Wo Hornberg im Vergleich steht
Der Wert von 350 % ordnet Hornberg im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 616-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Hornberg vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hornberg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ortenaukreis | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hornberg auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Hornberg mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hornberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Appenweier | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Biberach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Fischerbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Haslach im Kinzigtal | 350 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Hausach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Hornberg anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Hornberg beschließt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hornberg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Hornberg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Was Hornberg aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.011.309 Euro | 484 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 130.449 Euro | 31 Euro |
| Grundsteuer B | 579.976 Euro | 140 Euro |
| Grundsteuer A | 45.585 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.154 | |
Hornberg nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 484 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hornberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hornberg?
350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hornberg?
Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Hornberg hoch?
Gemessen am Median Ortenaukreis von 350 % liegt der Satz von Hornberg genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Hornberg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.