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Baden-Württemberg Ortenaukreis Haslach im Kinzigtal

Hebesätze Haslach im Kinzigtal

Ortenaukreis · AGS 08317040 · 7.185 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Haslach im Kinzigtal, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Haslach im Kinzigtal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Haslach im Kinzigtal bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Haslach im Kinzigtal im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 364-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Haslach im Kinzigtal vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Haslach im Kinzigtal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Haslach im Kinzigtal 350 % Berichtsjahr 2024
Median Ortenaukreis 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Haslach im Kinzigtal auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Ortenaukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Haslach im Kinzigtal Grundsteuer B
Appenweier 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Biberach 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Fischerbach 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hausach 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hornberg 350 % 0 Prozentpunkte 420 %

Wie viel Gewerbesteuer in Haslach im Kinzigtal anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Haslach im Kinzigtal und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Haslach im Kinzigtal ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Haslach im Kinzigtal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Haslach im Kinzigtal?

Haslach im Kinzigtal setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Haslach im Kinzigtal?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Haslach im Kinzigtal hoch?

Haslach im Kinzigtal liegt genau darauf, gemessen am Median Ortenaukreis von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Haslach im Kinzigtal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Haslach im Kinzigtal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.