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Hebesätze Fischerbach
Fischerbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Wie Fischerbach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Fischerbach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 963-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Fischerbach nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Fischerbach | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ortenaukreis | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fischerbach auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Fischerbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Fischerbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Appenweier | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Biberach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Haslach im Kinzigtal | 350 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Hausach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Hornberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
Ein Rechenbeispiel für Fischerbach
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Fischerbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Fischerbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fischerbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fischerbach?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fischerbach?
Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Fischerbach hoch?
Gemessen am Median Ortenaukreis von 350 % liegt der Satz von Fischerbach genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Fischerbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.